Erste Hilfe - Retten Sie Leben... 

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

In Deutschland sind Erste-Hilfe-Kurse verpflichtend vorgeschrieben, um einen Führerschein zu erhalten. Jedoch kann man an diesen Kursen auch unabhängig davon jederzeit teilnehmen - dies wird auch stark empfohlen, um in einer Notsituation richtig reagieren zu können.

Erfahren Sie hier wie es gemacht wird. >>


Lebensrettende Sofortmaßnahmen

In diesem Lehrgang wurden nur Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) aus der Ersten Hilfe vermittelt. Die Lehrgangsdauer betrug vier Doppelstunden à 90 Minuten. Seit dem 1. April 2015 ersetzt der neue Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (siehe unten) die bisherige LSM-Schulung. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des LSM-Lehrganges als Sofort- / Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Die Teilnahme ist in Deutschland eine Mindestvoraussetzung für den Erwerb der Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T.

Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV § 19 FEV) nicht vor. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr.  6 StVG) schreibt jedoch vor, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr Erste Hilfe leisten kann und damit zur Hilfeleistung bei Unfällen im Straßenverkehr fähig sein muss. Die allgemeinen Empfehlungen sind, sein Wissen alle paar Jahre (in der Regel 2 bis max. 3 Jahre) aufzufrischen, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.


Erste-Hilfe-Lehrgang

In diesem Lehrgang kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von Verletzungen, Verbrennungen, Schockzuständen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Die Dauer umfasst 9 Unterrichtseinheiten (vor dem 1. April 2015: 8 Doppelstunden).

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sowie für die Wiedererteilung der alten Klassen 2 und 3, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, der JuLeiCa und für die Absolvierung der Grundausbildung bei der Feuerwehr. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine Wiederholung im Zeitraum von zwei Jahren vor, wobei die Wiederholungsausbildung für betriebliche Ersthelfer 9 Stunden (vor dem 1. April 2015: 4 Doppelstunden) umfasst.

Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Lehrgang vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse:

  • Verhalten an der Notfallstelle
  • Erstes Glied der Rettungskette: Absichern, Eigenschutz, Notruf, Sofortmaßnahmen
  • Zweites Glied der Rettungskette: Erste Hilfe/Weitere Maßnahmen bei
    • Schock als lebensbedrohlicher Zustand
    • Wunden und Wundversorgung, Blutstillung
    • Vergiftungen (z. B. mit Alkohol, Medikamenten, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien oder Drogen)
    • Krampfanfall (Epilepsie) und Schlaganfall (Hirninfarkt)
    • thermischen Schädigungen (Verbrennungen, Erfrierung und Unterkühlung)
    • Verätzungen
    • Insektenstichen (besonders in Mund und Rachen)
    • Gewalteinwirkung auf den Kopf (Kopfverletzung), Gehirnerschütterung
    • Ersticken (Verschlucken von Fremdkörpern)
    • Bauchverletzungen, akute Erkrankungen des Bauchraums mit Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
    • Herz-Kreislauf-Störungen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen)
    • Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Drittes Glied der Rettungskette: Rettungsdienst
  • Viertes Glied der Rettungskette: Krankenhaus

Seit 2005 wird die Rettungskette viergliedrig angegeben. Die frühere Trennung zwischen den „Sofortmaßnahmen“ und dem „Notruf“ wurde aufgehoben, der Notruf erfolgt möglichst parallel zu den anderen Sofortmaßnahmen.